Detmold. Die Finanzlage der Städte und Gemeinden in NRW ist miserabel, und sämtliche Kommunen sind in hellem Aufruhr. Neben in die Höhe schnellenden Sozialkosten ist die Umsetzung der Grundsteuerreform in NRW ein wesentlicher Grund für die Unruhe. Detmolds Bürgermeister Frank Hilker hat aus dem Präsidium des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes die aktuelle Information mitgebracht, dass die Landesregierung und der Landesgesetzgeber erneut aufgefordert wurden, die Umsetzung dieser Reform in Nordrhein-Westfalen zu korrigieren und so mehr Rechtssicherheit für Kommunen zu schaffen.
Den Hintergrund zu diesem landesweiten Steuerthema bilden zwei Urteile unterschiedlicher Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen. Die Klagen betrafen die unterschiedlichen Grundsteuer-Hebesätze zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken, die rund ein Drittel der NRW-Städte und Gemeinden eingeführt haben. Die Gerichte urteilten aus unterschiedlichen Perspektiven und rechtlichen Ansätzen heraus, das Ergebnis war aber das Gleiche: Diese differenzierten Hebesätze sind nichtig, die erlassenen Bescheide ungültig. In den betroffenen NRW-Kommunen - insgesamt 121, davon zwei in Lippe - drohen massive finanzielle Ausfälle, wenn die Kommunen nicht ihre Satzungen bis zum 30. Juni anpassen. Hilker, der die ostwestfälisch-lippischen Kommunen im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes vertritt: „Das Land muss endlich anerkennen, dass bei den vom Land festgesetzten Messzahlen der ursächliche Fehler liegt, der dringend korrigiert werden muss.“
Die Stadt Detmold steht nicht in der Gefahr, auf wesentliche Einnahmen verzichten zu müssen. Denn Detmold ist den Weg der Differenzierung nicht gegangen, sondern hat sich für einheitliche Hebesätze entschieden. Bürgermeister Frank Hilker ist mit seiner deutlichen Kritik an den vom Land gesetzlich geregelten differenzierten Steuersätzen von den Gerichten uneingeschränkt bestätigt worden.
„Die Reform der Grundsteuer in NRW ist handwerklich schlecht gemacht. Das Ziel war, das Risiko auf die Kommunen abzuwälzen, statt ihnen wie von der Landesregierung suggeriert mehr örtlichen Handlungsspielraum zu geben.“
Dass Detmold den Weg der Differenzierung nicht gegangen ist, bringt den Detmolder Bürgerinnen und Bürgern jetzt die notwendige finanzielle Sicherheit für die Grundsteuer 2026. Hilker: „Ich bin sehr froh, dass der Rat für den Doppelhaushalt 2025/2026 der klaren Empfehlung der Verwaltung gefolgt ist und auf die differenzierten Hebesätze verzichtet hat.“
Ein OWL-Landtagsabgeordneter der CDU-Regierungsfraktion hatte vehement die Einführung differenzierter Hebesätze gefordert und persönliche Kritik an der klaren Haltung von Bürgermeister Frank Hilker geäußert, ihm sogar „parteitaktische Spielchen“ vorgeworfen.
„Wir sehen jetzt klar und deutlich, wohin diese Empfehlung andere Kommunen geführt hat, nämlich in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Gut für die Menschen in Detmold, dass der Rat auf den Fach- und Sachverstand der Verwaltung gesetzt hat. Unsere Steuerbescheide in Detmold sind rechtsgültig und werden durch die Urteile der Gerichte nicht tangiert. Der Hebesatz bleibt also für das ganze Jahr 2026 unverändert niedrig."
Zum Hintergrund:
Die Landesregierung hatte für die Kommunalhaushalte ab 2025 ermöglicht, unterschiedlich Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen, nachdem die Festlegung neuer Grundsteuermesszahlen durch die Finanzverwaltung Wohngrundstücke übermäßig belastet hatte.
Detmold erhebt mit einheitlichen 685 Hebesatzpunkten die viertniedrigste Grundsteuer im Kreis Lippe, obwohl die Stadt die bei weitem größte Infrastruktur finanziert. Auch im Vergleich der großen kreisangehörigen Städte mit über 50.000 Einwohnern liegt die Stadt unter dem Landesdurchschnitt.
Foto: LippeLife

