13. Juni 2026 / Landeskirchenamt

Mehr junge Menschen im Kirchenparlament

Lippische Landessynode beschließt Erprobungsgesetz zur Beteiligung

Veröffentlicht am 13. Juni 2026 um 12:05 Uhr

Kreis Lippe/Lemgo. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung am Samstag, 13. Juni, in Lemgo ein Erprobungsgesetz zu mehr Jugendbeteiligung in der Synode beschlossen. Damit soll die verantwortungsvolle Teilhabe von jungen Menschen gefördert werden.

Die Landessynode setzt sich aus jeweils zehn Vertreterinnen und Vertretern der fünf Klassen (Kirchenkreise) sowie aus berufenen Mitgliedern zusammen. Künftig soll jede Klasse mindestens einen Synodalen oder eine Synodale in die Landessynode wählen, der oder die nicht älter als 27 Jahre ist.

Weitere fünf Synodale im Alter von 14 bis 27 Jahren sollen von der Kinder- und Jugendvertretung der Lippischen Landeskirche in die Synode entsandt werden. Damit wären zehn der insgesamt 62 Synodalen in der neuen Lippischen Landessynode, die sich Anfang 2027 konstituieren wird, unter 28 Jahre alt. Ein junges Mitglied soll zudem in den Synodalvorstand der Lippischen Landessynode gewählt werden und würde damit auch Mitglied des Landeskirchenrates.

Infos zur Lippischen Landeskirche:

Höchstes Leitungsgremium der Landeskirche ist die Lippische Landessynode mit 59 Synodalen. Sie tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den Synodentagungen leitet der Landeskirchenrat mit seinen sieben Mitgliedern die Landeskirche. Hier hat der Landessuperintendent den Vorsitz. (Vakanz-Vertretung: der Präses der Landessynode, Pfarrer Michael Keil).

Rund 125.000 Gemeindeglieder
65 reformierte und lutherische Gemeinden (54 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
59 Synodale

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

Von den Kirchensteuereinnahmen (geschätztes Kirchensteueraufkommen für 2026: 32,5 Millionen Euro) behält die Landeskirche 32 Prozent zur Finanzierung ihrer Aufgaben (zum Beispiel Tageseinrichtungen für Kinder, Funktionspfarrer, Jugendarbeit, Bildungsarbeit, Diakonie, Ev. Beratungszentrum).

30 Prozent fließen in den Gemeindepfarrstellen-Haushalt.

38 Prozent werden an die einzelnen 65 Kirchengemeinden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel weitergeleitet.
Neben den Ausgaben für kirchengemeindlichen Aufgaben, der Bauunterhaltung, Betriebskosten usw. werden aus diesem Anteil unter anderem die Küsterinnen, Gemeindesekretäre, Kirchenmusikerinnen finanziert.

Weitere Infos u.a. zu Struktur und Finanzen: www.lippische-landeskirche.de/transparenz

Foto: Landeskirchenamt (https://www.lippische-landeskirche.de/) 

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