13. Juni 2026 / Landeskirchenamt

Kein Platz für Menschenfeindlichkeit

Lippische Landessynode beschließt Änderung der Wahlordnung für Kirchenvorstände

Veröffentlicht am 13. Juni 2026 um 12:03 Uhr

Kreis Lippe/Lemgo. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung in Lemgo am Samstag, 13. Juni, festgelegt, dass in den Kirchenvorstand nicht wählbar ist, „wer a) in öffentlichen Äußerungen Auffassungen vertritt, die im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, wie sie in der Verfassung der Lippischen Landeskirche beschrieben werden oder b) aktiv eine Vereinigung unterstützt, die derartige Ziele verfolgt.“

Damit erhalten die Kirchengemeinden eine Regelungsmöglichkeit im Sinne der Grundhaltung der Lippischen Landeskirche für eine offene, tolerante und gerechte Gesellschaft und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Öffentlich getätigte menschenfeindliche, rassistische und antisemitische Aussagen und Positionen sind mit dem christlichen Verständnis der Nächstenliebe unvereinbar. Dies gilt insbesondere auch für eine aktive Kandidatur für ein Amt oder für eine hervorgehobene Funktion in einer Partei, die solche Positionen vertritt. Das Kirchengesetz mit der entsprechenden Änderung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Infos zur Lippischen Landeskirche:

Höchstes Leitungsgremium der Landeskirche ist die Lippische Landessynode mit 59 Synodalen. Sie tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den Synodentagungen leitet der Landeskirchenrat mit seinen sieben Mitgliedern die Landeskirche. Hier hat der Landessuperintendent den Vorsitz. (Vakanz-Vertretung: der Präses der Landessynode, Pfarrer Michael Keil).

Rund 125.000 Gemeindeglieder
65 reformierte und lutherische Gemeinden (54 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
59 Synodale

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse West und in der Lutherischen Klasse.

Von den Kirchensteuereinnahmen (geschätztes Kirchensteueraufkommen für 2026: 32,5 Millionen Euro) behält die Landeskirche 32 Prozent zur Finanzierung ihrer Aufgaben (zum Beispiel Tageseinrichtungen für Kinder, Funktionspfarrer, Jugendarbeit, Bildungsarbeit, Diakonie, Ev. Beratungszentrum).

30 Prozent fließen in den Gemeindepfarrstellen-Haushalt.

38 Prozent werden an die einzelnen 65 Kirchengemeinden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel weitergeleitet.
Neben den Ausgaben für kirchengemeindlichen Aufgaben, der Bauunterhaltung, Betriebskosten usw. werden aus diesem Anteil unter anderem die Küsterinnen, Gemeindesekretäre, Kirchenmusikerinnen finanziert.

Weitere Infos u.a. zu Struktur und Finanzen: www.lippische-landeskirche.de/transparenz

Foto: Landeskirchenamt (https://www.lippische-landeskirche.de/) 

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