25. Februar 2026 / Kreis Lippe

Geflügelpest

Zwei weitere Verdachtsfälle bei Wildvögeln im Kreis Lippe

Veröffentlicht am 25. Februar 2026 um 15:39 Uhr

Bei einem in Dörentrup aufgefundenen Bussard und einer in Lemgo aufgefundenen Gans hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) OWL den Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Eine Bestätigung der Befunde durch das Friedrich-Löffler-Institut steht noch aus. Da es sich nach wie vor um Einzelfälle der Geflügelpest in Lippe handelt, kann auf eine kreisweite Aufstallpflicht weiterhin verzichtet werden. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt des Kreises Lippe allen Geflügelhaltern – auch Kleinsthaltungen – erneut, streng auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu achten.

Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun.

Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Eine Untersuchung kann eine Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen beziehungsweise einen Verdacht weiter verfolgen. Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Ausfluss aus Augen und Schnabel, wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot bei den Tieren sein. Stellen Halter Anzeichen der Geflügelpest bei ihren Tieren fest, müssen sie diese dem Kreisveterinäramt melden.

Bisher war der Kreis Lippe lediglich in Einzelfällen von der Geflügelpest betroffen. Ende 2025 war bei einer verstorbenen Wildgans in Oerlinghausen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen und bestätigt worden. Im Januar waren Tiere aus einer privaten, nicht-gewerblichen Kleinsthaltung in Kalletal an der Geflügelpest erkrankt, weshalb alle Tiere eingeschläfert werden mussten. Eine dreiwöchige, für das Gebiet der Gemeinde Kalletal erlassene Aufstallpflicht war vergangene Woche ausgelaufen. Die zwei weiteren Verdachtsfälle in Dörentrup und Lemgo zeigen aber, dass das Infektionsrisiko weiterhin hoch ist.

Bürgerinnen und Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif-,  Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt per E-Mail an vetlmue@kreis-lippe.de oder telefonisch unter (05231) 622171 melden.

Hintergrund Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.

Foto: Kreis Lippe (www.kreis-lippe.de) 

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