11. August 2026 / Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold

KI-Verordnung der EU

IHK Lippe fordert praxistaugliche Regeln für den Mittelstand

Veröffentlicht am 11. August 2026 um 09:50 Uhr

Mit den zahlreichen weiteren Vorgaben der europäischen KI-Verordnung, die Anfang
August wirksam geworden sind, stehen auch Unternehmen in Lippe vor zusätzlichen
rechtlichen Anforderungen. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK
Lippe) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, für mehr Transparenz und
Rechtssicherheit beim Einsatz Künstlicher Intelligenz zu sorgen. Zugleich warnt die IHK
vor einer Überregulierung, die insbesondere mittelständische Unternehmen belasten
könnte.

„Künstliche Intelligenz wird inzwischen in nahezu allen Branchen eingesetzt. Viele
Unternehmen nutzen KI-Anwendungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen, im
Kundenkontakt oder im Marketing. Deshalb ist es richtig, dass die Europäische Union
einen rechtlichen Rahmen schafft“, erklärt Lars Henning Döhler, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe und bei der IHK unter anderem für den Bereich
Recht zuständig.

Die Verordnung sieht nun umfangreiche Transparenzpflichten vor. KI-Systeme, die direkt
mit Menschen interagieren, etwa Chatbots oder digitale Sprachassistenten, müssen
Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer Künstlichen Intelligenz kommunizieren.
Systeme, die Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte generieren, müssen grundsätzlich
entsprechende Inhalte als künstlich erzeugt oder verändert kennzeichnen. Auch
sogenannte Deepfakes sind offenzulegen. Für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen,
beispielsweise im Bereich medizinischer Geräte oder bei der Personalauswahl, gelten
darüber hinaus weitergehende Anforderungen einschließlich einer CE-Kennzeichnung.

„Unternehmen und Bürger müssen nachvollziehen können, wann sie mit einer KI
kommunizieren und wie Inhalte entstehen. Transparenz schafft Vertrauen. Deshalb ist
der Grundgedanke der Verordnung richtig“, betont Döhler. „Gleichzeitig muss aber gelten:
Jede zusätzliche Vorgabe muss sich an ihrer praktischen Notwendigkeit messen lassen.
Regulierung darf nicht zum Selbstzweck werden.“

Aus Sicht der IHK kommt es nun entscheidend darauf an, die neuen Vorschriften mit
Augenmaß umzusetzen. Viele kleine und mittlere Unternehmen verfügten weder über
eigene Rechtsabteilungen noch über spezialisierte Compliance-Strukturen.

„Europa darf sich im internationalen Wettbewerb nicht selbst Fesseln anlegen. Unsere
Unternehmen stehen bereits unter erheblichem Kostendruck. Wenn zu den bestehenden
Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten immer neue Anforderungen
hinzukommen, wird dies insbesondere für den Mittelstand zu einer ernsthaften
Belastung“, so Döhler.

Mindestens ebenso bedeutsam wie die Transparenzpflichten sind die neuen
Anforderungen an die KI-Kompetenz in Unternehmen. Die Verordnung verpflichtet
Unternehmen dazu, nach besten Kräften sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die mit KI-
Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Beschäftigte sollen die
Funktionsweise, Chancen, Risiken und Grenzen der eingesetzten Systeme verstehen.
Bei Hochrisiko-Anwendungen müssen zudem die Personen, die die menschliche Aufsicht
ausüben, besonders qualifiziert sein und mögliche Fehlfunktionen erkennen sowie
erforderlichenfalls eingreifen können.

„Die Schulung von Mitarbeitern ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Wer KI
verantwortungsvoll einsetzen will, muss ihre Möglichkeiten, aber auch ihre Grenzen
kennen. Allerdings müssen die Anforderungen für Unternehmen handhabbar bleiben.
Gerade kleine Betriebe dürfen nicht mit zusätzlichen Schulungs- und
Dokumentationspflichten überfordert werden“, erklärt Döhler.

Zugleich weist die IHK darauf hin, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bereits
heute zahlreiche rechtliche Fragestellungen berührt. Dazu zählen insbesondere
Datenschutz, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Fragen des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts.

„Viele Unternehmen konzentrieren sich derzeit auf die technischen Möglichkeiten der KI.
Ebenso wichtig ist jedoch die rechtliche Perspektive. Wer Daten in externe Systeme
eingibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss stets auch die Anforderungen des
Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts im Blick behalten. Diese Regeln gelten
unverändert weiter und bilden einen wesentlichen Rahmen für einen fairen Wettbewerb“,
sagt Döhler.

Die IHK Lippe sieht in Künstlicher Intelligenz erhebliche Chancen für die
Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels
könne KI dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten und Innovationen zu
beschleunigen.

„Deutschland, Europa und damit auch Lippe können es sich nicht leisten, bei
Zukunftstechnologien den Anschluss zu verlieren. Wir brauchen klare Leitplanken, die
Vertrauen schaffen und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig müssen Unternehmen
ausreichend Freiräume behalten, um Innovationen zu entwickeln und im internationalen
Wettbewerb erfolgreich zu bleiben. Gute Regulierung schafft Rechtssicherheit, ohne neue
Bürokratieberge aufzutürmen“, so Döhler.

„Unser Ziel ist eine innovationsfreundliche Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Dafür
braucht es Transparenz, Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit. Entscheidend wird
sein, dass die neuen Regeln den verantwortungsvollen Einsatz von KI fördern und nicht
zu einem Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen werden“, sagt Döhler
abschließend.

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